Jugendschutz
Alkoholische Getränke geben wir ausschließlich an Personen ab 18 Jahren ab.
Gesetzliche Grundlage
Nach § 9 des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) dürfen Wein, weinhaltige Getränke und Spirituosen nicht an Kinder und Jugendliche abgegeben werden. Glühwein ist ein alkoholhaltiges Erzeugnis. Abgabe alkoholischer Getränke nur an Personen mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Mindestalter.
Wie wir den Jugendschutz umsetzen
- Beim Aufruf unserer Website bestätigen Sie Ihr Mindestalter von 18 Jahren.
- Mit dem Absenden einer Bestellung bestätigen Sie erneut, mindestens 18 Jahre alt zu sein.
- Bei Zustellung kann der Versanddienstleister eine Altersprüfung mit amtlichem Ausweis durchführen.
- Bei Abholung am Weingut prüfen wir das Alter bei Zweifeln persönlich.
- Bestellungen von Minderjährigen führen wir nicht aus und stornieren sie.
Werbung und Ansprache
Unsere Inhalte richten sich ausschließlich an erwachsene Konsumentinnen und Konsumenten sowie an gewerbliche Kunden. Wir werben nicht mit Motiven oder Formulierungen, die Minderjährige ansprechen, und stellen den Konsum von Alkohol nicht als Voraussetzung für Erfolg, Anerkennung oder Leistungsfähigkeit dar.
Verantwortungsvoller Genuss
Genießen Sie Glühwein in Maßen. Kein Alkohol für Schwangere und Stillende, keine Teilnahme am Straßenverkehr nach dem Konsum von Alkohol. Für alkoholfreie Alternativen sprechen Sie uns gerne an.
Fragen zum Jugendschutz
Bei Fragen erreichen Sie uns unter sebastian@weingut-volz.de oder telefonisch unter 06347 97370.